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weiß Lillies

Kosten & Verrechnung

 

 

Als Wahlarztordination besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen. Sie bekommen aber je nach Krankenkasse bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet. 

Gerne übernehmen wir kostenlos die Einreichung zur Kostenrückerstattung für Sie.

Besteht eine Zusatzversicherung, kann die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils durch die Pflichtversicherung außerdem noch bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, die je nach Tarif den Differenzbetrag bzw. einen Teil davon erstattet.

Beachten Sie bitte, dass von den Krankenkassen kein weiterer Kostenersatz geleistet wird, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum bereits einen niedergelassenen Augenarzt aufgesucht haben.

Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Bezahlung nur in Bar oder mit Bankomat erfolgen kann.

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